Internetzugang Studentenheime

Für folgende Studentenheime in Leoben ist der ICT für den Internetzugang über einen Netzwerkanschluss (LAN) zuständig:

  • Collegium JACOBINUM
  • Collegium JOSEFINUM
  • greenbox LEOBEN
  • minerroom
  • WIST Studierendenwohnhaus
Voraussetzungen
  • Sie haben ihren Haupt-/Nebenwohnsitz im Studentenheim
  • Sie besitzen einen MUonline-Account oder einen MU-Account für externe Personen (kann durch die für sie zuständige Universitätsorganisation beantragt werden).
Freischaltung
  • Stellen Sie Ihren Netzwerkadapter auf DHCP ein, sodass die IP-Adresse automatisch zugewiesen wird.
  • Bei Eingabe einer URL werden Sie auf die Anmeldeseite umgeleitet. Geben Sie dort Ihre MUonline-Zugangsdaten ein.
Benutzungsordnung

Mit der Nutzung des Internetzuganges im Studentenheim nehmen sie am österreichischen akademischen Computernetz ACOnet teil, und sie verwenden Informatikeinrichtungen und Dienste des ICTs der Montanuniversität Leoben.

Mit ihrer Unterschrift am Antragsformular erklären Sie, die ACOnet Acceptable Use Policy (ACOnet-AUP) und die Betriebs- und Benutzungsordnung des ICT zu akzeptieren und einzuhalten, insbesondere ACOnet-AUP §3 (Unzulässige Nutzung von ACOnet) und ICT-BBO §9 (Rechte und Pflichten der Benutzer).

Das ICT behält sich gemäß ACOnet-AUP §4 (Maßnahmen bei Verstößen) und ICT-BBO §18 (Zuwiderhandeln) das Recht vor, aktive Netzwerkverbindungen eines Gerätes zu unterbrechen und den Internetzugang für das Gerät oder den Benutzer/die Benutzerin bis zum Ende des Monats zu sperren, wenn eine unzulässige Verwendung entdeckt wird. 

Im Wiederholungsfall kann dem Benutzer/der Benutzerin der Internetzugang im Studentenheim vollständig entzogen werden. 

Das ICT behält sich weiters das Recht vor, die zur Verfügung gestellte Netzwerk-Bandbreite für einzelne Geräte und Benutzer/innen, oder für das Studentenheim als Ganzes, zu begrenzen, falls dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines geordneten Betriebes von Studentenheim-, ICT- oder ACOnet-Services notwendig ist.